Arbeitssicherheit
Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen
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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützen wir landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen dabei, eine sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
- Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Vorschriften für Sicherheit u. Gesundheitsschutz der SVLFG fordern eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
- Dies gilt für alle Arbeitgeberbetriebe ab einem Mitarbeitenden in Voll- oder Teilzeit.
- Der Unternehmer haftet persönlich für die Erfüllung der Arbeitssicherheit.
- Die Umsetzung im Betrieb kann entweder durch die Teilnahme an dem Unternehmermodell der SVLFG oder durch die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.
Marino GmbH - Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Betrieb
Externe Beratung und Betreuung
durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Maschinenring Nordwest e.V.
- ausführliche Beratung bei einem gemeinsamen Betriebsrundgang
- Unterweisung der Mitarbeitenden
- rechtskonforme Umsetzung der Dokumentation zum Arbeitsschutz und Erstellen eines Arbeitssicherheitsordners
- jährliche Folgeberatung des Betriebes mit Überarbeitung der Dokumentation
- Erkennung möglicher Gefahren und Vorschläge praktischer Lösungen